Auch Merz stellte Treffen in Aussicht

Ungarn hatte das sogenannte Römische Statut des IStGH 2001 ratifiziert. Das Inkrafttreten des Beschlusses zu dem Statut hat die ungarische Regierung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken allerdings nie offiziell verkündet.

Auch der voraussichtliche künftige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Ende Februar ein baldiges Treffen mit dem israelischen Regierungschef in Deutschland in Aussicht gestellt. Bei einem Telefonat versicherte er nach eigenen Angaben Netanjahu, dass dieser in Deutschland nicht festgenommen werden würde.

  • Saleh@feddit.orgOPM
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    29 days ago

    Ich habe den letzten Absatz übernommen. Ungarn könnte hier eine Blaupause für eine künftige Merz Regierung vorlegen, deren künftiger Regierungschef bereits angekündigt hatte, mindestens Deutschlands internationale Verpflichtungen bzgl. der Durchsetzung von IStGH Haftbefehlen verletzen zu wollen.

    Trotz dieser Ankündigung sah sich die SPD nicht daran gehindert, sich um eine Koalition mit der CDU zu bemühen. Ob die Grünen und die FDP als ehemalige Ampelparteien auf der Einhaltung und Durchsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands pochen werden ist fraglich, nachdem sie innerhalb der Ampel-Regierung versucht haben, das Thema zu meiden und einen Haftbefehl hinauszuzögern.

    Ungarns Schritt hat jedoch noch eine weitere Konsequenz. Ungarn wird künftig Putin zum Besuch einladen können und leichter an der Bildung einer neuen Achse Putin-Trump-Netanyahu-Europäische Rechtsextreme arbeiten können.

  • kossa@feddit.org
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    29 days ago

    Hm, wie issn des juristisch? Gibt ja ne Bundespolizei, aber ansonsten sind die Polizeien ja den Ländern unterstellt, da hat ja Merz als Kanzler keine Befehlshoheit (wenn er dereinst Kanzler ist). Könnte da dann bei nem Staatsbesuch die Polizei des Landes einreiten und ihn festnehmen?

    Nicht, dass das je geschehen würde, aber den Film würde ich gucken, wie die, kA, Bremer Polizei Bundespolizisten aus dem Weg knüppelt, um einen Staatsgast festzunehmen 😅

    • Saleh@feddit.orgOPM
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      29 days ago

      Das Thema wird immer wieder in der Bundepressekonferenz zu den Regierungspressekonferenzen gefragt.

      Soweit ich das Verstanden habe, muss der IStGH ein Auslieferungsersuchen stellen, dass dann vom Bundesjustizministerium an das jeweils zuständige Bundesland weitergegeben wird, wo die Landespolizei dann tätig wird. Bei der Zuständigkeit der Bundespolizei ist das ggf. einfacher, weil diese direkt dem Innenministerium unterstellt ist.

      Wie wir im Fall der illegalen Auslieferung von Maja T. an Ungarn gesehen haben, gibt es eine Motivation, sich entsprechend im Kommunikationsprozess auf ein “uppsi” zu berufen, was dann soweit nachvollziehbar keine Konsequenzen hat.

      Polizeibeamte haben grundsätzlich die Pflicht, sich bei einem rechtswidrigem Befehl zu vergewissern, ob dieser rechtwidrig ist, und ggf. zu verweigern. Ob das umgekehrt gilt, dass sie eine persönliche Pflicht haben, etwas zu tun, wenn ihnen befohlen wird, untätig zu bleiben, dürfte auch wieder spannend sein.

      Aus meiner Sicht wäre es am Besten, wenn es einen Straftatsbestand gäbe, der bei der Missachtung von internationalen Haftbefehlen alle involvierten Personen mit langjährigen Freihheitsstrafen bedroht, sodass Merz, Faeser & co. gar nicht erst auf die Idee kommen, so etwas abzuziehen.

      Hier z.B. eine Anfrage zum Vorgehen im Fall, dass Netanyahu deutsches Staatsgebiet betreten würde vom Montag. https://www.youtube.com/watch?v=duqf2ic1o6M&t=1645s