Wie wir gerade in den USA sehen, wird die Verfassung nicht abgeschafft, nur ignoriert.
Das Widerstandsrecht gäbe theoretisch einer noch unabhängig agierenden Richterin die Option, wenn jemand wegen einer Widerstandshandlung angeklagt wurde, den Fall ans BVerfG weiterzureichen. Ohne den Artikel im GG müsste die Richterin die Angeklagte schuldig sprechen, wenn ein tatsächlicher Gesetzesverstoß stattgefunden hat, da sie selbst an das Gesetz gebunden ist.
Das Widerstandsrecht hätte also genau dann einen Sinn, wenn die Exekutive das Recht ignoriert, die Judikative aber noch nicht gleich- oder ausgeschaltet wurde.
Wie wir gerade in den USA sehen, wird die Verfassung nicht abgeschafft, nur ignoriert.
Das Widerstandsrecht gäbe theoretisch einer noch unabhängig agierenden Richterin die Option, wenn jemand wegen einer Widerstandshandlung angeklagt wurde, den Fall ans BVerfG weiterzureichen. Ohne den Artikel im GG müsste die Richterin die Angeklagte schuldig sprechen, wenn ein tatsächlicher Gesetzesverstoß stattgefunden hat, da sie selbst an das Gesetz gebunden ist.
Das Widerstandsrecht hätte also genau dann einen Sinn, wenn die Exekutive das Recht ignoriert, die Judikative aber noch nicht gleich- oder ausgeschaltet wurde.
Das wäre also jetzt gerade?