ADHS-Patienten haben keinen Anspruch auf Therapie mit medizinischem Cannabis – auch nach den seit einem Jahr geltenden neuen Regelungen nicht. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschieden.
Laut S3-Leitlinie solle Cannabis für die Behandlung der ADHS nicht eingesetzt werden; auch die Leitungsgruppe des zentralen ADHS-Netzes sah nach einem groß angelegten, systematischen Review des Jahres 2019 „eindeutig“ mehr Risiken als Nutzen von Cannabinoiden in der ADHS-Therapie.
Wirkt es denn? Normales erzeugt bei mir halt das Gegenteil.
Also eher nicht.