Wieso 3 Monate? Ich sehe, dass es bis zu 6 sein können. (Auch das zu kurz, aber geschenkt…)
StGB § 44 Fahrverbot
(1) Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. […]
Die drei sind einfach mal in den Raum gestellt, weil es bei egal was, was hier auftaucht so das übliche Strafmaß ist.
6 sind auch definitiv zu wenig, in meinen Augen sollte der Lappen mindestens ein Jahr weg sein und die Wiedererlangung auch nicht sonderlich einfach sein.
Wieso 3 Monate? Ich sehe, dass es bis zu 6 sein können. (Auch das zu kurz, aber geschenkt…)
Die drei sind einfach mal in den Raum gestellt, weil es bei egal was, was hier auftaucht so das übliche Strafmaß ist.
6 sind auch definitiv zu wenig, in meinen Augen sollte der Lappen mindestens ein Jahr weg sein und die Wiedererlangung auch nicht sonderlich einfach sein.
Edit: Befährt jemand unberechtigt die Rettungsgasse drohen 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Geschieht dies zusätzlich mit einer Behinderung, sind es 280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot; mit Gefährdung 300 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Sachbeschädigung sind es 320 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wenn es denn also überhaupt drei Monate werden…