• Obelix@feddit.org
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    12 days ago

    Da wir uns bereits in zig Threads hier über dieses Thema gestritten haben. Das juristisch relevante hier ist dieser Absatz:

    Nun war einer der Betroffenen vor Gericht erfolgreich. Das Berliner Verwaltungsgericht (VG) gab dem Eilantrag des Iren Shane O’Brien am Donnerstag statt, der Beschluss (v. 10.04.2025, Az. 24 L 91/25) liegt LTO vor. Formal wird damit die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Berliner Landesamts für Einwanderung (LEA) wiederhergestellt. Bis das VG über diese Klage in der Hauptsache (Az. 24 L 92/25) entschieden hat, darf der 29-Jährige in Deutschland bleiben.

    Kurz gesagt: Es läuft so, wie in einem Rechtsstaat. Der Staat will ausweisen, der Typ klagt dagegen und das Gericht sagt zum Eilantrag "Jo, er soll erstmal bleiben bis wir das Thema dann in einem Gerichtsverfahren geklärt haben. Soviel zu all dem Geschreie über Faschismus in Deutschland.

    • Don_alForno@feddit.org
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      11 days ago

      Was du unterschlägst ist, dass in einem Rechtsstaat der Staat gar nicht erst vor dem Gerichtsverfahren, das die ursprünglichen Vorwürfe klärt, ausweisen wollen sollte.

      Das ist so, als würde die Polizei kommen und dich auf Verdacht wegsperren, und du müsstest erst klagen, um wieder raus zu kommen.

    • CosmoNova@lemmy.world
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      12 days ago

      Na ja, es ist das links gesprägte Berlin von dem wir hier reden, also nicht sehr überraschend. In Thüringen hätte das anders aussehen können.