• Chewy@discuss.tchncs.de
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    24 days ago

    Den Teil mit der Arztvermittlung verstehe ich nicht. Bedeutet das, dass die Vermittlung von Patienten zu Ärzten (möglicherweise) rechtswidrig ist? Wenn dem so wäre, würden Portale wie CannGo & MedCanOneStop widerrechtlich handeln, und könnten auf dem Weg geschlossen werden.

    Zum Werbeverbot: Gut so. Drogen und Suchtstoffe generell sollten nicht beworben werden. Bei Werbung für Medikamente bin ich auch eher dagegen, da mMn. ein Arzt bei Beschwerden entsprechende Produkte vorschlagen sollte. Informieren über die Existenz von Produkten ist etwas anderes, aber meine Definition dafür schließt zB. Google Suchergebnisse und Werbetafeln nicht ein.

    • AntonMuster@discuss.tchncs.de
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      24 days ago

      Online-Dienstleistungen für Ärzte gibt es auch außerhalb des Cannabisbereichs. Der Unterscheid ist allerdings, dass da niemand eine Provision bekommt, sondern die Ärzte einen monatlichen Betrag für die Nutzung der Plattform zahlen. Wenn die Patienten dann noch den Arzt frei auswählen können, sehe ich eigentlich kein Problem mehr. Ich glaube findige Geschäftsleute könne die Probleme umgehen, ohne dass die user experience sich signifikant ändert.

      • Chewy@discuss.tchncs.de
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        24 days ago

        Jetzt verstehe ich, danke. D.h. man müsste Plattform und Arzt seperat bezahlen, anstatt nur die Plattform, die dann entsprechend den Arzt bezahlt.

        Dreimal zur Kasse gebeten werden sollte keine große Hürde sein, auch wenn manche/neue Kunden wsl. genervt/verwirrt sein könnten. Online seperat bezahlen ist bei anderen Dienstleistungen schließlich ungewöhnlich.