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    22 hours ago

    Archiv-Link (von Zeit Online)

    In dem Zeit-Artikel werden die Begriffe “Arbeitskräftemangel” und “Fachkräftemangel” synonym benutzt. Meiner Ansicht nach beschreiben diese Begriffe aber unterschiedliche Dinge:

    • Arbeitskräftemangel: Es fehlen qualifizierte und spezialisierte Arbeitskräfte; es gibt also niemanden, der eine entsprechende Spaezailisierung oder Qualifikation aufweist. Somit können Stellen nicht besetzt werden.

    • Fachkräftemangel: Es sind genügend spezailisierte oder qualifizierte Arbeitskräfte vorhanden, jedoch lassen diese sich nicht durch schlechte Löhne/ Gehälter, beschissene Arbeitsbedingungen und kaum vorhandenes Entgegenkommen abspeisen. Diejenigen, die über den Fachkräftemangel klagen sind meistens auch diejenigen, die jammern, dass keiner mehr arbeiten will. Geeignete Fachkräfte werden dann im Ausland angeworben, da diese weniger Lohn/ Gehalt verlangen und somit kostengünstiger sind.

    Hinzu kommt noch, dass die Einkommen und die Wohnungsmieten in einem deutlichem Missverhältnis stehen: Wie soll denn ein Arbeiter, der knapp über dem Mindestlon verdient, sich eine Wohnung leisten können, die selbst für Besserverdienende schon schwer zu halten ist.

    Ein weiterer Punkt: Gerade im Handwerk sorgt der Mangel an Arbeitskräften dafür, dass Handwerksbetriebe sich ihre Kunden mittlerweise aussuchen können. Die Auftragsbücher sind voll. Wenn die Arbeitskräfte knapp sind, die Kunden aber trotzdem einen Handwerker benötigen, dann kann man mit viel höheren Margen arbeiten. Angebote können höher bepreist werden, wenn ein Auftrag nicht so attraktiv erscheint. Wünscht der Kunde es trotzdem, macht man mehr Gewinn.

    Es gibt Handwerksbetriebe, die weitere Leute einstellen könnten, dies aber nicht tun. Es wird mit der vorhandenen Belegschaft kalkuliert, die zwar mit der Arbeit nicht hinterherkommt, aber dafür können höhere Margen und somit aus Gewinne erzielt werden.

    Anekdote: Ich hatte vor einigen Wochen beruflich damit zu tun, Nachverhandlungen für ein Angebot einer Haustechnik-Installation zu führen. Der Handwerksbetrieb konnte am Ende - ohne den Leistungsumfang einzuschränken - 20.000 € nachlassen. Diese 20.000 hätte der Bauherr sonst draufgezahlt.